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DIE STEUERERMÄSSIGUNG FÜR WÄRMEDÄMMUNG IST DA!

Die Steuerermäßigung für Wärmedämmung ist da!

Seit Jahren wartet unsere Branche auf eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen und speziell der Wärmedämmung, um den dringend nötigen Beitrag des Gebäudebereiches zum Klimaschutz zu gewährleisten. Nun ist es endlich soweit: Heute ist im Bundesrat die Entscheidung gefallen, dass die Steuerförderung ab dem nächsten Jahr greifen kann. 
 
Das bedeutet eine große Chance für den WDVS-Markt und auf Dämmung spezialisierte Fachhandwerker, da der größere finanzielle Anreiz für Hausbesitzer eine Steigerung der Sanierungsrate zur Folge haben wird. Die aufgrund der „CO2-Abgabe“ ab 2021 steigenden Kosten für Erdgas oder Heizöl werden einen zusätzlichen Impuls für Energieeinsparung durch Wärmedämmung der Außenwände geben.
 
Ab 2020 können energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies umfasst unter anderem auch Maßnahmen zur Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken.
 
Förderfähig ist der Betrag, der für den fachgerechten Einbau und die mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten angefallen ist. Maßgebend ist die Rechnung eines Fachunternehmens. Die Höhe der Steuerermäßigungen beträgt bis zu 40.000 € verteilt über drei Jahre. Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die zeitlich unabhängig voneinander erfolgen können.
 
Der jeweilige Förderbetrag wird eins zu eins von der zu entrichtenden Einkommensteuer (nicht vom zu versteuernden Einkommen!) des Antragstellers abgezogen. Die Erstattung ist somit unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers.

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